UNSERE EXPERTISE für IT-Dienstleister in München
Berufshaftpflichtversicherung für IT-Dienstleister in München
Berufshaftpflicht für IT-Dienstleister
Unser Versicherungsschutz umfasst:
- Alle Dienstleistungen beim Betrieb eines Unternehmens der Informations- oder Telekommunikationstechnologie (IT- Dienstleistungen) und die gelieferten (IT-) Produkte
- – Weltweite (einschl. in den USA/Kanada) im Ausland erbrachte IT-Dienstleistungen und/oder in das Ausland gelieferte IT-Produkte
- Vertragsstrafen bei Verletzung vertraglicher Geheimhaltungs-, Vertraulichkeits- und Datenschutzvereinbarungen
- Pauschalierten Schadensersatz
- Nachmeldefrist 10 Jahre
- Betriebshaftpflichthaftpflichtversicherung, Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung
Gesetzliche und vertragliche Haftpflichtansprüche, z.B.
- für Vermögensschäden auch wegen einer Nichtverfügbarkeit von elektronischen Daten Dritter (z. B. durch Zerstörung oder Löschung)
- wegen Schäden bei Übertragung schädlicher Computerprogramme (Malware) oder Viren an Dritte
- für Werbemaßnahmen für das eigene Unternehmen
- bei Arbeitnehmerüberlassung innerhalb des versicherten Tätigkeitsbereichs
- aus der Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) oder entsprechender ausländischer Gesetze
- wegen einer Rechtsverletzung durch eine IT-Dienstleistung oder ein IT-Produkt (z. B. Schäden aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten, Patent-, Marken-, Namens-, Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten, Kartell- und Wettbewerbsverstößen)
- wegen immaterieller Schäden
- auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen des Auftraggebers aufgrund Schlecht- oder Nichterfüllung vertraglicher Leistungspflichten
- auf Ersatz entgangenen Gewinns
- auf Schadenersatz statt der Leistung (Erfüllungsfolgeschäden)
- für Ansprüche, denen die verschuldensunabhängige Haftung für das Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit von Sachen, Lieferungen oder Leistungen zugrunde liegt (z. B. aufgrund von Service Level Agreements)
- wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen
- aufgrund nicht reproduzierbarer Fehler
- wegen Produkten, die nicht dem Stand der Technik entsprechen oder nicht hinreichend erprobt sind
- wegen Ansprüchen auf Ersatz von Verzögerungsschäden, wenn diese nicht auf einer fehlerhaften Einschätzung vorhandener Kapazitäten beruhen
- aus der Beauftragung von Subunternehmern
Eigenschäden und eigene Aufwendungen für
- Kosten für die Verhinderung, Beseitigung oder Verringerung von Reputationsschäden
- Kosten durch den Ausfall von Mitarbeitern oder IT-Spezialisten in Schlüsselpositionen/Key Man Cover
- Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei Rücktritt des Auftraggebers (Return of Project costs)
- Vertrauensschäden
- Kosten für die Wiederherstellung der eigenen Website bei Beschädigung oder Zerstörung
- Kosten für die Durchsetzung von Vergütungsansprüchen
- Kosten behördlicher Verfahren und strafrechtlicher Verteidigung
- Kosten bei Unterlassungsklagen und bei dem Erlass einstweiliger Verfügungen
- Aufwendungen bei Verlust, Zerstörung oder des Abhandenkommens von eigenen Dokumenten
- Kostenersatz bei Insolvenzanfechtungen bei Insolvenz des Auftraggebers
Cyber-Eigenschäden für
- Kosten aufgrund einer Verletzung der Vertraulichkeit oder des Datenschutzes
- Aufwendungen für Ersatz, Wiederherstellung oder Rekonstruktion von computergespeicherten Daten und Programmen nach einem Sicherheitsvorfall
- Aufwendungen für cyberbezogene Erpressungsandrohungen und für Belohnungszahlungen
- Ersatz betrieblicher Ertragseinbußen wegen Betriebsunterbrechung nach einem Sicherheitsvorfall nach einer Wartezeit von nur 8 Stunden
Bei Fragen zur Berufshaftpflicht oder Ihrer Vermögensschadenhaftpflicht rufen Sie uns gerne an! Ihr Expertenteam aus München berät Sie gerne unter 089-45548133.
Christopher Kunzlmann (Geschäftsführer)